ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
HOTTER GmbH
1. Allgemeines:
1.1. Für Angebote, Lieferungen und Leistungen – auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen – gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, vorbehaltlich schriftlicher Individualvereinbarungen. Entgegenstehende Bedingungen werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt, ohne dass im Einzelfall ein weiterer Widerspruch erfolgt. Bedingungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.2. Für zukünftige Lieferungen und Leistungen gelten gleichfalls die Bedingungen in ihrer jeweils zum Stichtag der Bestellung geltenden Fassung, ohne dass es der nochmaligen Übersendung oder eines nochmaligen Hinweises bedarf.
2. Angebot und Preise:
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und verstehen sich zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Lieferung/Leistung. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wird. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für beide Seiten bindend, und ausschließlich für den Inhalt des Vertrages maßgebend. Sämtliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Eintreffen von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind und eine abrupte Teuerung mit sich bringen (z.B. Inflation, Kriegswirren, Epidemie/Pandemie, Güterknappheit) besteht unsererseits die Berechtigung die Verkaufspreise gegenüber den Kunden diesen geänderten Prämissen anzupassen.
2.2. Verzugszinsen werden in der Höhe gemäß dem § 456 UGB vereinbart.
3. Lieferung/Leistung:
3.1. Unsere Lieferung/Leistung erfolgt laut Incoterms des jeweiligen Angebots. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Kunden, es sei denn, es liegt eine berechtigte Reklamation vor.
3.2. Der Gefahrenübergang tritt entsprechend der Incoterms des jeweiligen Angebots ein.
3.3. Alle Lieferungen werden in handelsüblicher Verpackung bereitgestellt, die nicht zurück genommen wird, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
3.4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns gelieferten Gebinde (Fässer, Container, etc.) auch nach der Entleerung nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen, sondern an entsprechende Stelle zurückgegeben (z.B. an die Firma Schütz mit entsprechendem Ticket) oder einer autorisierten Abfallentsorgungsanlage zugeführt werden müssen! Für jede weitere Verwendung der Gebinde trägt daher der Kunde die alleinige Verantwortung für die Sicherheit von Mensch, Sachgütern und der Umwelt in Bezug auf Reinigung und Gebindeeignung. Alle Gebindeetiketten der Hotter GmbH sind in einem solchen Fall immer vollständig zu entfernen.
4. Lieferungen/Lieferzeit/Leistungszeit:
4.1. Unsere Liefer-/Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich fixiert worden sind.
4.2. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich angemessen bzw. den Vorkommnissen angepasst, wenn Ereignisse eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. bei Streiks, Energieausfall, Verkehrsstaus, Ereignisse höherer Gewalt, etc. Gleiches gilt, wenn entsprechende Ereignisse bei Unterlieferanten von uns eintreten.
4.3. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen unser Unternehmen sind in allen Fällen der verspäteten Lieferung – auch nach Ablauf einer vom Kunden etwa gesetzten Nachfrist- ausgeschlossen; dies gilt nur dann nicht, wenn der Verzug von uns oder einem uns zuzurechnendem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
4.4. Tritt der Kunde vom Vertrag ohne Verschulden unsererseits zurück, oder treten wir berechtigter Weise vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe von 30% der Netto-Auftragssumme zuzüglich Ust in Rechnung zu stellen. Diese Zahlungspflicht besteht unabhängig von einem Schadenseintritt. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht der richterlichen Mäßigung. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
5. Qualitäts-/ Prüfungs- und Hinweispflichten:
5.1. Durch uns bekannt gegebene Daten, Qualitätsbeschreibungen, Spezifikationen, Datenblätter oder andere mündliche Angaben über die Verwendungsfähigkeit oder Beschaffenheit der Ware und/oder Leistung sind unverbindlich; es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart.
5.2. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt durch Schadensaufnahme schriftlich zu dokumentieren, wenn möglich per Bild festzuhalten und sofort an uns weiterzuleiten. Eine Haftung für Transportschäden wird von uns grundsätzlich nicht übernommen; es sei denn, der Transport fällt in unsere Zuständigkeit/vertragliche Verpflichtung, Haftungstatbestände für den Transport nach einschlägigen Normen (zB. UGB, CMR) sind stets dispositiv, und gelten nur dann, wenn nicht vertragliche Regelungen dem entgegenstehen.
6. Beanstandungen/Schadenersatz:
6.1. Zeigt sich ein Mangel, hat der Kunde uns diesen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen anzuzeigen. Die für Unternehmer geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß den §§ 377, 378 UGB bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt auch bei Artikel- und Mengenabweichungen.
6.2. Von uns erbrachte Leistungen sind unverzüglich abzunehmen. Die Inbetriebnahme gilt als Abnahme. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist gemäß Ziff. 6.1. zu verfahren. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, können wir dem Kunden die Kosten der Überprüfung zu den üblichen Kostensätzen berechnen.
6.3. Im berechtigten Falle einer Bemängelung sind wir berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Erst bei einem diesbezüglichen Fehlschlagen ist der Kunde zur Preisminderung oder Rückabwicklung berechtigt.
6.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechned für den Fall von Ansprüchen des Kunden, die infolge der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten herrühren.
6.5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
6.6. Bei Unmöglichkeit der uns obliegenden Lieferung/Leistung, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze; soweit von uns verschuldet, so ist ein Schadenersatz des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung/Leistung, welcher von der Unmöglichkeit betroffen ist, beschränkt. Darüber hinaus ist der Schadenersatz ausgeschlossen, ausser es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Dann gilt die Beschränkung gemäß der Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.
7. Höhere Gewalt:
Höhere Gewalt wie z.B. Epidemien oder Pandemien, Einschränkungen durch Behörden, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Aussperrungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Hotter GmbH für die Dauer der Störung in dem Umfang ihrer Wirkung von ihren jeweiligen Pflichten, sofern die Leistungsstörungen auf diese Umstände zurückzuführen sind. Teilleistungen der Hotter GmbH, die nicht von der Leistungsunmöglichkeit betroffen sind, sind zulässig und vom Kunden anzunehmen.
Wenn das die vertragliche Leistung verunmöglichende Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage andauert, können beide Parteien für die noch nicht erbrachten Leistungen auf die Erfüllung des Vertrages verzichten. Die Parteien informieren sich in diesem Fall schriftlich. Erfolgt infolge höherer Gewalt ein Rücktritt vom Vertrag, so ist jeglicher Schadenersatz uns gegenüber – von wem auch immer – ausgeschlossen.
8. Gewährleistung und Haftung:
8.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (Ziff. 6) unverzüglich nachgekommen ist. Von der Gewährleistung werden nur Fehler erfasst, die bei vertraglichem, bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware auftreten. Als Beschaffenheitsbestimmung der Ware gilt grundsätzlich nur unsere ausdrücklich bestätigte Produktbeschreibung.
Nicht schriftlich bestätigte Datenblätter, öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.2. Die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Ansprüche, etwa aus Produkthaftung oder einem selbständigen Garantieversprechen. Gleiches gilt bei auftretenden Fehlern, die auf nicht durch uns vorgenommene Änderungen an der Ware zurückzuführen sind. Wir übernehmen keine Gewähr, dass die gelieferten Produkte den speziellen Verwendungszwecken des Kunden entsprechen oder mit anderen Produkten des Kunden ein und desselben Herstellers oder anderer Hersteller störungsfrei und ohne Beeinträchtigung einsetzbar und verwendbar sind.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre ab Übergabe der Ware / Erbringung der Leistung, es sei denn auf der Verpackung oder dem Lieferzertifikat befinden sich abweichende Angaben hierzu. Für Unternehmer gelten zudem die „verschärften“ Bestimmungen der §§ 377 und 378 UGB.
8.4. Bei Mängeln der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst bei einem solchen Fehlschlagen ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Rückabwicklung zu begehren (siehe Punkt 6.3)
8.5. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers/Kunden. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Gewissen, sie gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis.
8.6. Mit der Chemikalienlieferung sind keine Betreiberpflichten von Hotter GmbH nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen verbunden, welche Regelungen zum Schutz und der Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers beinhalten.
8.7. Schadenersatzansprüche bzw. Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, ausgenommen es liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei uns vor. Der Höhe nach besteht jedenfalls eine Limitierung durch die von uns abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. All diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen.
Die Vertragspartner von Hotter GmbH verpflichten sich, die Hotter GmbH vollumfänglich für allfällige Schäden, welche bei Dritten eingetreten sind, freizustellen bzw. für diese Schäden und für die Abwehr der Schäden aufzukommen. Voraussetzung für diese Haftung der Vertragspartner ist, dass der Schaden im Zusammenhang mit einem Produkt eines Vertragspartners entstanden ist.
8.8. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber der Hotter GmbH, falls die Hotter GmbH für einen Drittschaden haftbar gemacht wird, der im Zusammenhang mit einem (Teil-)Produkt eines Vertragspartners entstanden ist, zu folgendem: Der Vertragspartner hat der Hotter GmbH die Daten betreffend Konstruktion des Produkts oder betreffend Anleitungen der Herstellerin auf erstes Verlangen herauszugeben (vgl. Art. 5 Abs. 2 PrHG). Der Vertragspartner kann sich nicht auf das Betriebs- oder Fabrikationsgeheimnis oder andere Verpflichtungen gegenüber Dritten berufen.
9. Zahlungsbedingungen/Aufrechnungsverbot:
9.1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zahlbar, außer es gelten Sondervereinbarungen. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen angenommen; wenn dann überhaupt nur erfüllungshalber.
Skontoabzüge bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung.
9.2. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen; ausgenommen nur Forderungen, welche rechtkräftig gerichtlich festgestellt sind.
10. Eigentumsvorbehalt:
10.1. Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller gegenwärtigen, bedingten oder zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
10.2. Der Kunde ist bei einer weiteren Veräußerung verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußem, wenn die Ware vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an uns ab. Andere Verfügungen, insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nicht gestattet.
10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag erklärt wird, was vorbehalten bleibt.
11. Rechtswahl/Gerichtsstand/Teilunwirksamkeit:
11.1. Für alle, auch künftige Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand/Erfüllungsort ist das für den Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne der §§1 bis 3 UGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist. Verweisungsnormen werden ausgeschlossen, ebenso die Anwendung des UN-Kaufrechtes.
11.2. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB’s lässt die Gültigkeit der übrigen Vorschriften unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Norm am nächsten kommt, jedoch zulässig ist.
HOTTER GmbH
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